AKTUELLE INFORMATIONEN ZU COVID-19

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Lesen Sie hier die aktuellen Corona-Bestimmungen im Burgenland.

Sonnenuntergang

Mit dem 5. März fallen die meisten Corona-Bestimmungen. Das bedeutet keine Sperrstunde, keine Zutrittsregelungen und somit ein Wegfall von 3-G, keine Personenobergrenzen, eine Öffnung der Nachtgastronomie und eine Konsumation von Essen & Trinken bei Veranstaltungen ist wieder erlaubt. Die Maskenpflicht bleibt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Bank, Post, Apotheke, o.Ä.) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht. In anderen geschlossenen Räumen gilt die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Um bestimmte Personengruppen weiterhin bestmöglich zu schützen, gelten in Alten- sowie Pflegeheimen und in Krankenhäusern nach wie vor strengere Maßnahmen.

Infos zur Gültigkeit der Impfzertifikate: Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 6 Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft oder Genesung + 1. Teilimpfung). Danach braucht es eine weitere Dosis für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Seit dem 3. Jänner werden Impfzertifikate mit einmaliger Janssen-Impfung (Johnson & Johnson) als ungültig angezeigt. Es bedarf dann einer zweiten Dosis frühestens 28 Tage nach Erhalt der ersten. Bei Erhalt einer Booster-Impfung (oder Genesung + 2 Impfungen) ist das Impfzertifikat für 270 Tage gültig.

Alle Informationen zu den aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie hier.